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   LSG Baden-Württemberg, 28.12.2011 - L 13 AL 4778/11 NZB   

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https://dejure.org/2011,2067
LSG Baden-Württemberg, 28.12.2011 - L 13 AL 4778/11 NZB (https://dejure.org/2011,2067)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.12.2011 - L 13 AL 4778/11 NZB (https://dejure.org/2011,2067)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Dezember 2011 - L 13 AL 4778/11 NZB (https://dejure.org/2011,2067)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - richterliche Hinweispflicht gem § 106 Abs 1 SGG - Anforderungen - Überraschungsentscheidung - Formfehler im vorangegangenen Verwaltungsverfahren - Anregung der Aussetzung der Verhandlung zwecks Nachholung einer Anhörung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung der richterlichen Hinweispflichten aus § 106 Abs. 1 SGG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung der richterlichen Hinweispflichten aus § 106 Abs. 1 SGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 11.10.2006 - B 9a VJ 4/06 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.12.2011 - L 13 AL 4778/11
    Dies kann nur dann angenommen werden, wenn der Beteiligte auch auf Grund sonstiger nahe liegender Erkenntnisquellen nicht auf den Gedanken hätte kommen können, dass es auf diesen Gesichtspunkt ankommen würde (Anschluss an BSG, Beschluss vom 11. Oktober 2006 - B 9a VJ 4/06 B - veröffentlicht in Juris).

    Dies kann aber nur dann angenommen werden, wenn der Beteiligte auch auf Grund sonstiger nahe liegender Erkenntnisquellen nicht auf den Gedanken hätte kommen können, dass es auf diesen Gesichtspunkt ankommen würde (BSG, Beschluss vom 11. Oktober 2006 - B 9a VJ 4/06 B - veröffentlicht in Juris).

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 64/05 R

    Versäumung der Jahresfrist für die Aufhebung bzw Rücknahme der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.12.2011 - L 13 AL 4778/11
    Insbesondere die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Anhörungsfehler nach Maßgabe des § 41 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) in der hier anwendbaren seit 1. Januar 2001 geltenden Fassung unbeachtlich ist, war bereits umfassend Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. u. a. Bundessozialgericht [BSG] Urteil vom 6. April 2006 - B 7a AL 64/05 R - BSGE; Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 144/10 R - beide veröffentlicht auch in Juris) und deshalb nicht mehr klärungsbedürftig.
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 144/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.12.2011 - L 13 AL 4778/11
    Insbesondere die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Anhörungsfehler nach Maßgabe des § 41 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) in der hier anwendbaren seit 1. Januar 2001 geltenden Fassung unbeachtlich ist, war bereits umfassend Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. u. a. Bundessozialgericht [BSG] Urteil vom 6. April 2006 - B 7a AL 64/05 R - BSGE; Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 144/10 R - beide veröffentlicht auch in Juris) und deshalb nicht mehr klärungsbedürftig.
  • BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 43/01 R

    Aberkennung einer Entschädigungsrente - Beitrittsgebiet - Anhörung durch das

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.12.2011 - L 13 AL 4778/11
    § 41 SGB X regelt lediglich die Unbeachtlichkeit von Verfahrens- und Formfehlern; diese Norm berechtigt die zuständige Behörde nicht, im Hinblick auf die dort eröffnete Möglichkeit der nachträglichen Heilung, unter Missachtung des § 24 Abs. 1 SGB X von einer Anhörung grundsätzlich abzusehen; die Rechtsfolge des § 41 Abs. 1 SGB X tritt dementsprechend nicht ein, wenn die Behörde die Anhörungspflicht vorsätzlich, rechtsmissbräuchlich oder durch Organisationsverschulden verletzt (BSG, Urteil vom 31. Oktober 2002 - B 4 RA 43/01 R - veröffentlicht in Juris).
  • SG Mannheim, 04.02.2004 - S 9 AL 2130/03

    Anhörung vor Erteilung eines belastenden Verwaltungsaktes; Ausschluss der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.12.2011 - L 13 AL 4778/11
    Ob ein solcher Fall hier gegeben ist, kann offen gelassen werden, wenngleich dem Senat aus zahlreichen Verfahren bekannt ist, dass die vorgeschriebene Anhörung in von der Beklagten geführten Verwaltungsverfahren nicht nur in Einzelfällen unterbleibt (vgl. zu dieser Problematik auch die Urteile des SG Mannheim vom 4. Februar 2004 und 28. Juni 2004 - S 9 AL 2113/03, S 9 AL 2130/03 und S 9 AL 3657/03 - alle veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 14.12.1955 - 7 RAr 69/55
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.12.2011 - L 13 AL 4778/11
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn ihre Entscheidung über den Einzelfall hinaus dadurch an Bedeutung gewinnt, dass die Einheit und Entwicklung des Rechts gefördert wird oder dass für eine Anzahl ähnlich liegender Fälle eine Klärung erfolgt (ständige Rechtsprechung des BSG seit BSGE 2, 121, 132 zur entsprechenden früheren Vorschrift des § 150 Nr. 1 SGG).
  • SG Mannheim, 28.06.2004 - S 9 AL 3657/03

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Heilung von Anhörungsfehlern -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.12.2011 - L 13 AL 4778/11
    Ob ein solcher Fall hier gegeben ist, kann offen gelassen werden, wenngleich dem Senat aus zahlreichen Verfahren bekannt ist, dass die vorgeschriebene Anhörung in von der Beklagten geführten Verwaltungsverfahren nicht nur in Einzelfällen unterbleibt (vgl. zu dieser Problematik auch die Urteile des SG Mannheim vom 4. Februar 2004 und 28. Juni 2004 - S 9 AL 2113/03, S 9 AL 2130/03 und S 9 AL 3657/03 - alle veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 17.11.1987 - 5b RJ 44/87
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.12.2011 - L 13 AL 4778/11
    Nur so kann verhindert werden, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden und damit die Möglichkeit verlieren, ihren Tatsachenvortrag zu ergänzen oder weiteren Beweis anzubieten, wie es zur umfassenden Erklärung des Rechtsstreits angebracht wäre (BSG, Urteil vom 17. November 1987 - 5b RJ 44/87 - veröffentlicht in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2015 - L 7 AS 4295/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anhörung zu einer Aufhebung nach § 48

    Im Übrigen ist der Senat nicht verpflichtet gewesen, einen (früheren) Aussetzungsantrag seitens des Beklagten anzuregen und auf die Beseitigung des Verfahrensfehlers im Verwaltungsverfahren hinzuwirken (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Dezember 2011 - L 13 AL 4778/11 NZB - juris Rdnr. 6; vgl. ferner Keller, a.a.O. Rdnr. 3b).
  • LSG Sachsen, 04.05.2017 - L 3 AL 39/14

    Rückforderung von Arbeitslosengeld; Heilung der Anhörungsmängel im

    Zum anderen erfassen die in § 106 Abs. 1 SGG angesprochenen Formfehler die im Zuge des gerichtlichen Verfahrens einzuhaltenden prozessualen Formerfordernisse, nicht aber Formfehler des vorausgegangenen Verwaltungsverfahrens, die gerade Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung im Klageverfahren sind (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Dezember 2011 - L 13 AL 4778/11 NZB - juris Rdnr. 6).

    Wenn ein Gericht nicht nur auf Form- oder Verfahrensfehler im Verwaltungsverfahren hinweisen, sondern auch deren Beseitigung hinwirken würde, würde es seine Neutralitätspflicht gegenüber den Beteiligten (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 25. März 1999 - B 9 SB 12/97 R - juris Rdnr. 19) verletzen und sich der Besorgnis der Befangenheit aussetzen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Dezember 2011, a. a. O.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.11.2020 - L 4 AS 139/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - fehlende Anhörung im Sozialverwaltungsverfahren

    Das Gericht zu einem Hinwirken auf die Beseitigung von Formfehlern im Verwaltungsverfahren zu verpflichten, würde letztlich nichts anderes bedeuten, als von diesem eine einseitige, die Besorgnis der Befangenheit auslösende Parteinahme zu Gunsten der Beklagten zu verlangen (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 28. Dezember 2011 - L 13 AL 4778/11 NZB -, Rn. 6, juris).
  • SG Hannover, 01.06.2016 - S 78 KA 214/15
    Formfehler im Sinne dieser Vorschrift sind allerdings nur Verstöße gegen prozessuale Formerfordernisse (vgl LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.12.2011 - L 13 AL 4778/11 NZB, Rn 6 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2017 - L 5 KA 73/17
    § 41 SGB X regele lediglich die Unbeachtlichkeit von Verfahrens- und Formfehlern; diese Norm berechtige die zuständige Behörde nicht, im Hinblick auf die dort eröffnete Möglichkeit der nachträglichen Heilung unter Missachtung des § 24 Abs. 1 SGB X von einer Anhörung abzusehen (vgl. LSG BW, Beschluss vom 28.12.2011 - L 13 AL 4778/11 NZB -, in juris).
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